Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webanwendung SignalWalker gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Verantwortliche Stelle
Name: Hermann Fischer
Unternehmen: Total Creations
Adresse: Merianstr. 10, 75015 Bretten, Deutschland
E-Mail: [email protected]
Website: https://signalwalker.com
Grundsatz der Barrierefreiheit
Wir bei SignalWalker setzen uns dafür ein, unsere Webanwendung für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Diese Richtlinien legen fest, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können.
Die Barrierefreiheit wird bei der Entwicklung kontinuierlich berücksichtigt. Wir verwenden semantisches HTML, ARIA-Attribute, Tastaturnavigation und achten auf ausreichende Farbkontraste, um eine möglichst barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.
Standards und Richtlinien
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung SignalWalker unter https://signalwalker.com. Wir orientieren uns an den folgenden Standards und gesetzlichen Grundlagen:
- WCAG 2.1 (Level AA) – Web Content Accessibility Guidelines des W3C
- BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (seit 28. Juni 2025 in Kraft)
- EN 301 549 – Europäischer Standard für digitale Barrierefreiheit
- BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Unsere Maßnahmen
Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Semantische HTML-Struktur mit korrekter Verwendung von Überschriften, Listen und Landmark-Elementen
- ARIA-Attribute für dynamische Inhalte und interaktive Komponenten
- Vollständige Tastaturnavigation für alle Funktionen
- Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA (Mindestkontrastverhältnis 4.5:1)
- Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte (Alt-Texte für Bilder)
- Responsives Design für verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen
- Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente
- Unterstützung von Screenreadern durch semantisches Markup
- Vermeidung von Inhalten, die Photosensitive Epilepsie auslösen können
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen sind uns derzeit folgende Einschränkungen bekannt, an deren Behebung wir kontinuierlich arbeiten:
- Drag-and-Drop-Interaktionen: Die Signal/Noise-Board- und Eisenhower-Matrix-Ansichten verwenden komplexe Drag-and-Drop-Interaktionen, die derzeit nicht vollständig über die Tastatur bedienbar sind. Wir arbeiten an alternativen Steuerelementen.
- Animierte Übergänge: Einige UI-Elemente verwenden Animationen und Übergänge, die bei aktiviertem "prefers-reduced-motion" nicht vollständig deaktiviert werden. Wir arbeiten an einer vollständigen Unterstützung dieser Einstellung.
- Voice-Transkription: Die Audioaufnahme und Transkriptionsfunktion erfordert Maus- oder Touch-Interaktion für die Aufnahmesteuerung. Eine reine Tastatursteuerung ist in Planung.
- KI-generierte Thumbnails: Die automatisch generierten Bilder verfügen derzeit nicht über detaillierte Alt-Texte, da der Inhalt KI-generiert ist. Wir arbeiten an einer automatisierten Beschreibungsfunktion.
- Komplexe Formulare: Einige Einstellungsseiten enthalten komplexere Formulare, deren Fehlermeldungen und Validierungshinweise noch verbessert werden müssen.
Testverfahren
Die Barrierefreiheit wird durch folgende Verfahren überprüft:
- Automatisierte Tests mit Lighthouse und axe DevTools
- Manuelle Prüfung der Tastaturnavigation
- Tests mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver)
- Prüfung der Farbkontraste mit Colour Contrast Analyser
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Anwendung kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
E-Mail: [email protected]
Website: https://signalwalker.com
Adresse:
Hermann Fischer
Total Creations
Merianstr. 10
75015 Bretten
Deutschland
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Ihnen innerhalb von 14 Tagen antworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Gleichstellung
Referat 32 – Chancengleichheit
Bremen, Deutschland
https://www.mlbf.bremen.de
Erstellt am: 11. Juni 2025
Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2025